Die meisten von der Hebamme erbrachten Leistungen müssen von den betreuten Frauen bestätigt werden, damit der Anspruch auf Vergütung durch die Krankenkasse wirksam besteht.
Auf diesem Formular können durch Unterschrift die erbrachten Leistungen in der Schwangerschaft (außer Kurse, siehe Artikel 3200) quittiert werden. Der Durchschlag dient als Sicherheit, da das Original mit der Abrechnung bei der Krankenkasse einzureichen ist. (Stand 8/2018)
Auf diesem Formular können durch Unterschrift die erbrachten Leistungen in der Schwangerschaft (außer Kurse, siehe Artikel 3200) quittiert werden. Der Durchschlag dient als Sicherheit, da das Original mit der Abrechnung bei der Krankenkasse einzureichen ist. (Stand 8/2018)
Kundenmeinungen
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Alles dabei
von anlene | 14.03.2015 Alles nötige dabei und schön übersichtlich. -
von sarah penz | 13.01.2015 Sehr gut ausgearbeitet. Eine tolle Arbeitshilfe.
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